Sarrazin erhält Entschädigung
Thilo Sarazzin erhält nach einem Urteil des Landgerichts Berlin von der TAZ eine Entschädigung in Höhe von 20.000,- EUR wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Außerdem hat das Landgericht Berlin der TAZ jede weitere Verbreitung oder Veröffentlichung von Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November 2012 untersagt. Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich.
Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013 – 27 O 183/13