Die sächsiche Corona-Schutzverordnung – und das unverhältnismäßige Versammlungsverbot nach dem ersten Lockdown
Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Zulässigkeit von Versammlungen waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsCoronaSchVO waren …
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