Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Zeit der Corona-Pandemie
Betriebsratsmitglieder sind nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln bis zum 30.06.2021 regelmäßig berechtigt, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden …
Weiterlesen…




