Betriebsrentenanpassung – die wirtschaftliche Lage der Commerzbank
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG.
Der Betriebsrentner ist seit 1. Juli 2007 Betriebsrentner der beklagten Commerzbank AG. Seine …
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