Alarmbereitschaftszeiten bei der Berufsfeuerwehr
Feuerwehrleute erhalten eine Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgeht.
Dies hat aktuell das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in zwei als Musterprozess geführten Verfahren für bei der Stadt Mülheim an …
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