Das geerbte Privatvermögen – und keine Erbschaftsteuerpause
Die Regelungen des ErbStG i.d.F. des WBG 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind über den 30.06.2016 hinaus weiter anwendbar.
Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 unterliegen mithin der Erbschaftsteuer. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs war von der Praxis …
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