Die nicht termingerecht durchführbare Fortbildung
Kann eine berufsbegleitende Fortbildung coronabedingt nicht termingerecht durchgeführt werden, darf der Veranstalter nicht ohne weiteres auf andere Termine ausweichen.
Besonders in der ersten Zeit der Corona-Pandemie konnten Veranstaltungen regelmäßig nicht durchgeführt werden. Sie wurden häufig auf einen späteren Termin verlegt; …
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