Die Täuschung über den Corona-Impfstatus
Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
In dem hier vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedenen Fall war der 46-jährige Arbeitnehmer war bei der beklagten Arbeitgeberin seit 2006 als Monteur …
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