Keine Fördermittel für ambulante Betreuungsdienste
Ambulante Betreuungsdienste haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Fördermittel nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Münster die Klagen von zwei ambulanten Betreuungsdiensten aus dem Kreis Coesfeld abgewiesen, soweit diese für das Jahr 2021 Fördermittel zur …
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