Das Gelbe Säcke-Lager im Gewerbegebiet
Eine Halle zur Lagerung von bis zu 99 Tonnen Abfällen der sog. „gelben Säcke“ darf in einem Gewerbegebiet gebaut werden, soweit der Bebauungsplan keine entgegenstehenden Regelungen zur Art der baulichen Nutzung vorsieht. Dies gielt auch, soweit in dem Gewerbegebiet lebensmittelverarbeitende …
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