Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sind nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen.
In dem hier vom Landesarbeitgsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen …
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