Der verweigerte Mund-Nasen-Schutz – und der Unterbindungsgewahrsam
Der Bundesgerichtshof hat einen Unterbindungsgewahrsam wegen der Gefahr eines fortgesetzten Verstoßes gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bestätigt und die Rechtsbeschwerde eines von einer Freiheitsentziehung nach dem Polizeirecht Betroffenen verworfen.
Der Beschwerdeführer hatte im Dezember 2020 an einer Versammlung …
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