Die Medienkommunikation des Bundeskanzleramtes in der "Cum-Ex-Affäre"
Das Bundeskanzleramt ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, der Presse Auskünfte über die Kommunikation des Chefs des Bundeskanzleramts mit Medien in der so genannten „Cum-Ex-Steuergeldaffaire“ zu erteilen.
Der Antragsteller, ein Journalist, hatte das Bundeskanzleramt u.a. danach gefragt, ob …
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