Marktmanipulation durch Pressemitteilungen? – Das 1. Porsche-Urteil
Eine Schadensersatzpflicht gem. § 823 Abs.2 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Betruges kommt nicht in Betracht, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem angeblichen Schaden des Klägers und eventuell erzielten Gewinnen eines Unternehmens beim Handel mit Optionen von VW-Stammaktien besteht.
Eine …
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