Flatrate-Bordelle
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung führender Mitglieder einer Zuhälterbande im Verfahren um sogenannte „Flatrate-Bordelle“ bestätigt.
Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten wegen vielfachen gewerbs- und bandenmäßig begangenen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) und damit zusammenhängender …
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