Grüne Veruntreuung

Das Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den ehemaligen Landesschatzmeister der Partei Bündnis 90 / Die Grünen wegen Untreuehandlungen zum Nachteil seiner Partei ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des ehemaligen Landesschatzmeisters als unbegründet verworfen hat.

Das Landgericht Potsdam hat den ehemaligen Schatzmeister des Landesverbandes Brandenburg der Partei Bündnis 90/ Die Grünen wegen Untreue in 261 Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt[1]. Der Angeklagte soll seit Januar 2009 regelmäßig Gelder der Parteikonten in Höhe von insgesamt etwa 270.000 € veruntreut und sich im Februar 2011 mit einem fünfstelligen Bargeldbetrag nach Bulgarien abgesetzt haben.

Das Landgericht Potsdam hatte ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten angenommen. Dieser hatte die Tatvorwürfe eingeräumt, jedoch behauptet, dass er rund 160.000 € aus altruistischen Gründen Prostituierten überlassen habe.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist somit rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2013 – 5 StR 181/13

  1. LG Potsdam, Urteil vom 10.12.2012 – 22 KLs 7/12[]