Die rechtswidrige Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen
Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26.11.2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3, 6 GHz ist nach einem Urteil …
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