Die Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest – und die Umsatzsteuer
Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden.
Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof und wies damit zugleich die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurück, die …
Weiterlesen…




