Die Versetzung der ehemaligen Museumsleiterin aus Hameln
Die Entscheidung über die Umsetzung eines Beamten steht im Ermessen des Dienstherrn. Innerdienstliche Spannungen, die zu der Umsetzung geführt haben, sind ein sachgerechter Gesichtspunkt für eine Personalmaßnahme, wobei es auf ein Verschulden des umgesetzten Beamten nicht unbedingt entscheidend ankommen muss.…
Weiterlesen…




