Elektro statt JazzRadio auf 106,8 MHz
Das JazzRadio Berlin muss im UKW-Band einem Elektro-Radiosender weichen. Der auf die vorläufige Zuweisung der UKW-Frequenz 106,8 MHz gerichtete Eilantrag des Radiosenders JazzRadio Berlin hatte auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.
Das JazzRadio Berlin ist seit dem Jahr 2010 auf der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz zu empfangen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) entschied nach Neuausschreibung der Frequenz, diese ab dem 1. Januar 2026 an einen auf elektronische Musik ausgerichteten Sender zu vergeben.
Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Veranstalterin des JazzRadio Berlin hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Begründung zurückgewiesen, der mabb stehe bei der Vergabe der Frequenzen ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Es sei gemessen hieran nicht fehlerhaft, dass die mabb dem auf elektronische Musik und insbesondere auch die Berliner Musik- und Clubszene ausgerichteten Sender in Erwartung eines größeren Beitrags zur programmlichen Vielfalt sowie eines vollständig in Eigenproduktion erstellten Programms den Vorzug gegeben habe[1].
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der Veranstalterin des JazzRadio Berlin zurückgewiesen. Die insoweit maßgebliche Beschwerdebegründung rechtfertigt die Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht. Sie stellt der Auswahlentscheidung der mabb lediglich eine eigene Würdigung der beiden Radioprogramme gegenüber, ohne zu begründen, weshalb die Entscheidung der mabb beurteilungsfehlerhaft sei.
Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2025 – 11 S 58/25
- VG Berlin, Beschluss vom 09.09.2025 – VG 32 L 347/25[↩]




