Polizeibewerber mit Lactoseunverträglichkeit
Eine Laktose- und Fructoseunverträglichkeit steht einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht grundsätzlich entgegen. Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fructoseunverträglichkeit aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.
In dem …
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