Corona-Einwegmasken – und die gefälschte CE-Zertifizierung
Eine gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zu Rückabwicklung des Kaufvertrags über Corona-Einwegmasken.
Sichert der Verkäufer von Einwegmasken deren CE-Zertifizierung zu und kann tatsächlich nur ein gefälschtes Zertifikat vorlegen, kann der Käufer den Kaufpreis gegen Rückgabe der Masken zurückverlangen.
In dem hier vom …
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