Totschlag durch Schütteln eines Babys

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück hat einen 35-jährigen Angeklagten schuldig gesprochen, am 18. Februar 2012 seinen knapp vier Monate alten leiblichen Sohn vorsätzlich getötet zu haben, und ihn wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Das Landgericht sah aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme ein Unglücksfall als ausgeschlossen an: Es sei der Angeklagte gewesen, der seinem Sohn durch anhaltendes, kräftiges Schütteln die erheblichen Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser schließlich im Marienhospital in Osnabrück verstorben sei. Zur Überzeugung der Kammer stehe fest, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass das Schütteln zum Tode des Kindes führen könne. Der Angeklagte habe sich damit abgefunden.

Die Höhe der Strafe begründete das Landgericht unter anderem damit, dass der Angeklagte als Vater eine besondere Fürsorge für sein Kind hätte walten lassen müssen. Statt dessen habe er den völlig hilflosen Säugling schwer misshandelt.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 19. September 2012