Der „EnBW-Deal“ und die beschlagnahmten Unterlagen des Ex-Ministerpräsidenten

Das Landgericht Stuttgart hat eine Beschwerde des früheren Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Stefan Mappus, gegen die Beschlagnahme von Unterlagen als unbegründet verworfen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die gegen den Beschwerdeführer und andere ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit dem Ankauf von Aktien der EnBW AG durch das Land Baden-Württemberg Ende 2010 führt („EnBW-Deal“), hatte bei der am 11. Juli 2012 durchgeführten Durchsuchung der Wohnräume des Beschwerdeführers zahlreiche Unterlagen und elektronische Speichermedien sichergestellt. Auf den Widerspruch des Beschwerdeführers bestätigte das Amtsgericht Stuttgart die Beschlagnahme mit Beschluss vom 17. Dezember 2012. Über die dagegen eingelegte Beschwerde hatte nunmehr eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart zu entscheiden.

Das Landgericht beurteilte die Beschlagnahme als rechtmäßig, weil sämtliche beschlagnahmte Unterlagen und Daten als mögliche Beweismittel in dem von der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren in Betracht kommen, auch wenn diese teilweise erst zeitlich nach dem Anteilskauf entstanden seien. Nach Ansicht der Kammer stehen der Beschlagnahme auch keine gesetzlichen Verbote entgegen. Insbesondere handele es sich weder um beschlagnahmefreie Verteidigerpost noch um Unterlagen oder Daten, die dem Beschwerdeführer von Abgeordneten des Landtags Baden-Württemberg in dieser Eigenschaft anvertraut worden seien.

Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 12. Februar 2013