Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen

Die Niedersächsische Landesregierung hat der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK), die zum 1. Januar 2014 ihren Sitz von Genf nach Hannover verlegt, die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Kultusministeriums verliehen.

Die WGRK erhält nunmehr die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes nach Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung. Dazu zählen insbesondere das Besteuerungsrecht, die Dienstherrenfähigkeit, die Disziplinargewalt und die Organisationsgewalt. Der Körperschaftsstatus ist aber auch Voraussetzung dafür, dass die WGRK hinsichtlich der für ihre Mitarbeiter notwendigen arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung einen Vertrag mit der Bundesregierung schließen kann.

Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist ein internationaler Zusammenschluss von zurzeit 226 evangelisch-reformierten und unierten Kirchen mit mehr als 80 Millionen Mitgliedern. Sie ist damit die weltweit größte protestantische Kirchenorganisation.