Ratten im Wohnmobil
Ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt bei einem Wohnmobil mit Ungezieferbefall dann vor, wenn das Ungeziefer die Substanz der Sache angreift oder die Gefahr des vollständigen Verlusts der Gebrauchsfähigkeit besteht.
So das Landgericht Freiburg in …
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Hat eine Firma ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht und hat hierduch eine Person einen Zahnschaden erlitten, steht die Firma für den Schaden ein und hat Schmerzensgeld zu leisten aus Produkthaftung.



