Verfassungsbeschwerde per De-Mail?
Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden.
So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde: Diese genügt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, der verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss.
Der Gesetzgeber hat bislang noch keine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Übermittlung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglicht. Bislang steht daher die De-Mail – wie auch die gewöhnliche E-Mail – beim Bundesverfassungsgericht nur für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
, Beschluss vom 19. November 2018 – 1 BvR 2391/18