Thomas Anders und seine Ex

Thomas Anders hat sich mit seiner Ex-Ehefrau geeinigt. Beide haben dem Vergleichsvorschlag des Oberlandesgerichts Koblenz zugestimmt.

Mit dem Vergleich sind alle zwischen den Parteien vor dem Oberlandesgericht Koblenz und dem Landgericht Koblenz schwebenden Verfahren beendet. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht hatte die frühere Ehefrau als Verfügungsklägerin den Künstler Thomas Anders auf Unterlassung zahlreicher Äußerungen in Anspruch genommen. Sie war der Auffassung, dass Textinhalte und Aussagen des Verfügungsbeklagten über ihre Person in dessen Buch sowie in Talk-Sendungen, Buchlesungen und TV-Shows gegen eine Verschwiegenheitsklausel in der anlässlich der Ehescheidung getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung verstoßen. Das Landgericht Koblenz[1] hatte den Anträgen der Verfügungsklägerin mit Urteil vom 16. März 2012 weit überwiegend stattgegeben. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte der Verfügungsbeklagte Berufung eingelegt, die vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt wurde.

In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Koblenz ging es um Auskunfts-, Zahlungs- und Unterlassungsansprüche der Verfügungsklägerin.

In der Verhandlung am 19. Oktober 2012 hatte das Oberlandesgericht Koblenz eine umfängliche Einigung zwischen den Parteien über alle laufenden Verfahren angeregt und einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Auf dieser Grundlage sowie nach weiteren außergerichtlichen Verhandlungen wurde nun einem neuen Vergleichsvorschlag des Oberlandesgerichts von beiden Parteien zugestimmt. Über den weiteren Inhalt des Vergleichs haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

  1. LG Koblenz, Urteil vom 16.03.2012 – 13 O 4/11[]