Strafverfahren gegen den Osnabrücker Oberbürgermeister Boris Pistorius eingestellt

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage das Strafverfahren gegen Boris Pistorius und Karin Detert wegen geringer Schuld gemäß § 153 der Strafprozessordnung eingestellt. Die beiden Verteidiger haben in den letzten Tagen mit der Staatsanwaltschaft Gespräche wegen der Möglichkeiten einer Einstellung geführt. Heute haben sich die Beteiligten an das Landgericht gewandt und eine Einstellung angeregt.

Die Kammer hat in ihrer Entscheidung festgestellt, dass Herr Pistorius durch die Unterzeichnungen der Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat der Stadt Osnabrück für die Jahre 2007 bis 2011 gegen § 2 des Bundesbesoldungsgesetzes und § 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen verstoßen hat. Den Beamtinnen und Beamten seien die Prämien auf Grundlage der städtischen Zielvereinbarungen nämlich nicht nur für herausragende besondere Leistungen gewährt worden, sondern auch für normale Dienstaufgaben. Frau Detert sei wegen ihrer Projektbetreuung und Entwurfserarbeitung hierfür ebenfalls verantwortlich.

Dennoch erschien der Kammer eine Einstellung des Verfahrens angemessen, weil eine etwaige strafrechtlich relevante Schuld als gering anzusehen sei. Die politische Entscheidung zur Einbeziehung aller städtischen Beschäftigten in ein einheitliches System der leistungsabhängigen Vergütung sei bereits gefallen, bevor Herr Pistorius am 01.11.2006 Bürgermeister wurde. Diese angestrebte Gleichbehandlung sei auch kein sachwidriges Motiv. Zudem habe Herr Pistorius sich nicht bereichert.

Die Kammer sieht es als offen an, ob in einer Hauptverhandlung die Schuld der Angeschuldigten hätte festgestellt werden können. Ob der für eine Strafbarkeit wegen Untreue erforderliche gravierende Pflichtverstoß vorläge, sei rechtlich umstritten. Außerdem hätten für den konkret festzustellenden Vermögensnachteil noch umfassende, zeitintensive Ermittlungen durchgeführt werden müssen. Beide nicht vorbestraften Angeschuldigten haben eingeräumt, dass sie sich bei Kenntnis der heutigen Auslegung der Rechtsfrage durch die Kommunalaufsicht damals anders verhalten hätten. Deswegen besteht aus Sicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse mehr an der weiteren Verfolgung.

In dem zweiten Strafverfahren gegen Herrn Hugo und Herrn Dr. Kassing steht eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück noch aus, diese ist aber zeitnah zu erwarten.