Fahrradhelm
Ein Fahrradfahrer, der keinen Fahrradhelm trägt, muss sich grundsätzlich ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bei einem Unfall verletzt wird.
Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Fahrradfahrerin, die nach einem …
Weiterlesen…




