Die Zusammenarbeit des BND mit einem Comic-Verlag – und kein Pressezugang zu den Unterlagen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat, wie jetzt das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat, einem Journalisten zu Recht den Zugang zu Unterlagen zur früheren Zusammenarbeit des BND mit Rolf Kauka bzw. dem Kauka Verlag („Fix und …
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