Beim Kaffeetrinken verschluckt: Arbeitsunfall!
Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen.
In dem vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle entschiedenen Fall war der klagende Arbeitnehmer als Vorarbeiter auf einer Baustelle beschäftigt. Beim Kaffeetrinken während einer …
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