„Dogsitter“ – das Finanzamt zahlt mit
Die Kosten für einen „Dogsitter“ sind jedenfalls dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden.
In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hat der Kläger zwei Hunde, …
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