Urenkel sind keine Enkel – auch nicht in der Schenkungsteuer
Urenkeln steht jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen AdV-Verfahren schenkte eine Urgroßmutter ihren …
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