Kein Arbeiten ohne Maske – auch nicht mit Attest
Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung seines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem -belegt durch ein ärztliches Attest- nicht möglich ist, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall …
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