Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung erfordert nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit), deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage …
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