Kein Geräteschuppen im Landschaftsschutzgebiet
Die Stadt Mainz hat zu Recht die Beseitigung einer im Landschaftsschutzgebiet Gonsbachtal errichteten Gerätehütte verlangt. Ein Geräteschuppen im Gonsbachtal muss daher beseitigt werden.
In dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Rechtsstreit hatte die Klägerin auf ihrem Grundstück im …
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