Verfahrensfehler beim Winnenden-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat das Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben.
Das Landgericht Stuttgart hatte den Vater des Amokläufers von Winnenden am 10. Februar 2011 wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Tötung in 15 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen und wegen eines …
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