Gesellschafterfinanzierung – und der Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten
Die bis zum BFH-Urteil vom 11.07.2017 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag …
Weiterlesen…




