Vorsichtshalber: ab in den Gewahrsam
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung von Straftaten nicht zur Entscheidung angenommen.
Die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts Lüneburg verletzen die beschwerdeführenden Demonstranten nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht in ihrem Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 …
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