Der Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren – und die Rente ab 63
Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auf die 45-jährige Wartezeit für die sogenannte Rente ab 63 grundsätzlich auch dann nicht anrechnungsfähig, wenn sie vor dem Inkrafttreten der dies regelnden Norm …
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