Ausschwitz – Beihilfe an der Rampe
Das „Auschwitz, Urteil“ des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat sowohl die Revision des Angeklagten wie auch die Revisionen mehrerer Nebenkläger zurückgewiesen. Das Landgericht Lüneburg hatte den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen, wegen Beihilfe …
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