Kein Bundestagsbüro für Gerhard Schröder
Der Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von fortwirkenden Aufgaben aus dem früheren Amt.
Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Er hatte – wie auch die …
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