Betreten von Räumen in Flüchtlingsunterkünften – durch Polizeivollzugsbeamte
Das bloße Betreten des Zimmers einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zum Zweck der Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers stellt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG dar.
Diesen Urteilen des Bundesverwaltungsgericht lagen …
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