Mieter zu Vermieter: "Ihr Kanacken! Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden"
Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren.
In dem hier vom Amtsgericht Hannover entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Wohnhauses in Hannover-Badenstedt Räumungsklage gegen seine Mieterin erhoben. Aufgrund eines Vorfalls im Dezember 2024 kündigte der Vermieter das Mietverhältnis und forderte die Mieterin auf, das Wohnhaus zu räumen. Der Vermieter habe – so seine Schilderung des Vorfalls – die Mieterin damals an ihrer Wohnanschrift aufgesucht und angetroffen. Die Mieterin habe ihn mit den Aussagen „Ihr Kanacken!“, „Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“ und „Scheiß Ausländer!“ beleidigt. Die Mieterin hat das bestritten und behauptet, es sei zum besagten Zeitpunkt nicht zu einem Treffen gekommen, da sie bei ihrer Tochter und einer Nachbarin gewesen sei. Außerdem habe der Vermieter sie zuvor schon eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Die Mieterin hat die Wohnung nicht innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist geräumt. Daher hat der Vermieter sich an das Amtsgericht gewandt und die Mieterin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung verklagt.
Das Amtsgericht Hannover der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben und die Mieterin nach Anhörung der Parteien und Vernehmung von drei Zeugen zur Räumung und Herausgabe des Wohnhauses verurteilt:
Die ausgesprochene Kündigung sei – so die Begründung des Amtsgerichts – wirksam und habe das Mietverhältnis beendet. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei. Das sei hier der Fall. Denn die Mieterin habe den Vermieter in rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt. Davon sei das Gericht nach der Beweisaufnahme überzeugt. So hätten zwei unabhängige Zeugen den Vorfall so wie vom Vermieter geschildert bestätigt. Die Aussage der von der Mieterin benannten Zeugin widerspreche demgegenüber dem, was die Mieterin selbst angegeben habe. Daher sei die Mieterin verpflichtet, das Wohnhaus zu räumen und an den Vermieter herauszugeben.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10. September 2025 – 465 C 781/25




