Detonation eines Kanonenschlags im Fußballstadion
Die Entzündung eines in Deutschland nicht zugelassenen Kanonenschlags hat zu einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gegen einen Fußballfan geführt.
Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig wird einem 28-jährigen Hannoveraner vorgeworfen, am 25.1.2014 während eines Fußballspiels von Hannover 96 gegen den VfL Wolfsburg im Gästeblock des VfL-Stadions einen in Deutschland nicht zugelassenen Kanonenschlag entzündet und in die Zuschauermenge geworfen zu haben, wobei ihm die zu erwartende starke Detonation bewusst gewesen sei. Er habe deshalb auch mit einer Verletzung der anwesenden Fußballfans gerechnet. Tatsächlich habe ein 39-jähriger Hannoveraner ein Knalltrauma mit Verletzung der Trommelfelle erlitten, weshalb er stationär habe behandelt werden müssen.
Mitangeklagt ist ein 55-jähriger Hannoveraner, dem Beihilfe zu dieser Tat zur Last gelegt wird. Er soll in Kenntnis des beabsichtigten Knallkörperwurfs die Lunte des Feuerwerkskörpers entzündet haben.
Der Tathergang ergibt sich aus den Videoaufzeichnungen aus dem Stadion. Reste des Knallkörpers konnten im Stadion sichergestellt werden. Entgegen ursprünglicher Befürchtungen erlitt der Geschädigte durch die Tat keinen Verlust des Hörvermögens, weshalb kein hinreichender Tatverdacht für eine schwere Körperverletzung besteht.
Der Hauptangeschuldigte hat bisher keine Angaben zur Sache gemacht, der Mitangeschuldigte den Sachverhalt abweichend dargestellt.
Staatsanwaltschaft Braunschweig, Mitteilung vom 27. Oktober 2014




