Der Unfall auf der Baumschaukel **
Ein Grundstückseigentümer kann gegenüber einem Jugendlichen, der sich auf einer auf dem Grundstück befindlichen Baumschaukel verletzt, schadensersatzpflichtig sein.
In dem hier vom Landgericht Lübeck entschiedenen Fall hatte der Grundstückseigentümer das Haus nebst Garten für Fortbildungen zur Verfügung gestellt.Zzwei Auszubildende schaukeln auf einer Baumschaukel, die an einem Ast hängt. Der Ast bricht ab und verletzt eine der Auszubildenden schwer. Die Krankenkasse verlangt von dem Grundstückseigentümer Ersatz der Heilbehandlungskosten. Das Landgericht hat den Grundstückseigentümer zur Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung verurteilt:
Der Baum sei zwar regelmäßig kontrolliert worden, aber nur von ungeschultem Personal. Es wäre jedoch nötig gewesen, den Baum jährlich von geschultem Personal oder gar Fachleuten überprüfen zu lassen, vor allem, weil der Baum als Spielgerät eine größere Gefahr dargestellt habe.
Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen. Denn wer eine Gefahrenquelle schafft bzw. unterhält, muss Schäden für die Allgemeinheit vermeiden (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Die Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen hängen dabei vom Einzelfall ab. Grundstückseigentümer müssen ihren Baumbestand daher regelmäßig überprüfen, unter Umständen durch geschulte Baumpfleger.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 17. Januar 2025 – 9 O 112/23




