Das Leben ist kein Schaden – auch nicht mit Magensonde
Lebenserhaltende Maßnahmen durch künstliche Ernährung begründen keinen Schadensersatzanspruch der (späteren) Erben.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall litt der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines …
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