Der tödliche Unfall am Gleisübergang
Die Betreiberin eines Zuges nach einem tödlichen Unfall an einem Gleisübergang trotz erheblichen Eigenverschuldens einer verunglückten Person anteilig haftet, wenn die Betriebsgefahr der Bahn wegen der Beschaffenheit des Bahnübergangs erhöht war.
In dem hier vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen …
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