„Divers“ als Geschlechtsangabe
Die Angabe des Geschlechts mit „inter“ oder „divers“ ist gesetzlich nicht vorgesehen.
So hat das Amtsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe abgelehnt. Im Fall „Wanja“ wurde die Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ beantragt.
Nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover ist nach §21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit „weiblich“, „männlich“ oder ohne eine solche Angabe einzutragen. Die Angabe des Geschlechts mit „inter“ oder „divers“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Amtsgericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht für notwendig erachtet, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt.
Amtsgericht Hannover, Mitteilung vom 21. Oktober 2014




