Seniorenbus in Traben-Trarbach

Die Wirtschaftlichkeit eines Linienbusverkehrs wird nicht durch einen sog. Seniorenbus“ beeinträchtigt, der als Kleinbus für acht Fahrgäste zweimal pro Woche für jeweils eine Hin- und Rückfahrt auf ausgewählten Strecken verkehrt.

So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Buslinienverkehr für Senioren und Schwerbehinderte in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Geklagte hatte ein Verkehrsunternehmen, das auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde gleichfalls einen genehmigten Linienverkehr unterhält. Dieses hatte geltend gemacht, der teilweise parallele Busverkehr der Verbandsgemeinde beeinträchtige die Wirtschaftlichkeit ihrer Buslinie.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz habe die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums berücksichtigen dürfen, dass die Dörfer auf der Höhenlage des Hunsrücks und einzelne Moselorte nicht mehr über örtliche Versorgungseinrichtungen wie Lebensmittelläden, Arztpraxen oder Banken verfügten. Die Bevölkerung sei daher vielfach auf den Individualverkehr mit PKW angewiesen. Dieser stehe jedoch gerade der älteren Bevölkerung nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Das Angebot der Verbandsgemeinde, auf sieben Fahrstrecken zweimal pro Woche für jeweils eine Hin- und Rückfahrt einen Kleinbus für acht Fahrgäste zu abgelegeneren Orten verkehren zu lassen, entziehe dem klagenden Unternehmen keine Fahrgäste. Es stelle vielmehr ein sinnvolles ergänzendes Angebot für ältere und schwerbehinderte Menschen dar, deren Mobilitätsbedürfnissen die bestehenden Buslinien nur teilweise gerecht würden. Mit der Ausgestaltung des Fahrpreises, der geringen Frequenz, der Beschränkung des Fahrgastkreises auf Senioren und Schwerbehinderte sowie mit dem zeitlichen Abstand von mindestens einer Stunde zum Angebot der Klägerin sei gewährleistet, dass diese wirtschaftlich allenfalls geringfügig beeinträchtigt werde.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Mai 2012 – 7 A 10246/12.OVG