Mord im Jobcenter Neuss

Das Landgericht Düsseldorf hat am 1. Februar 2013 die Anklage gegen Ahmed S. wegen des Vorwurfs des Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss zur Hauptverhandlung zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und den Angeklagten darauf hingewiesen, dass auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht kommt.

Die Hauptverhandlung beginnt am 6. März 2013. Es sind sieben Hauptverhandlungstage angesetzt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.09.2012 im Jobcenter in Neuss die dortige Mitarbeiterin Irene N. mit einem 30 cm langen Fleischermesser erstochen zu haben. Hintergrund soll seine Wut über eine Datenschutzerklärung gewesen sein, in der er sich mit der Weitergabe seiner Daten an potentielle Arbeitgeber einverstanden erklärt hatte. Er habe den Verdacht gehegt, dass das Jobcenter mit diesen Daten Geld verdienen wolle.

Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2013